Mit Erreichen des 60. Lebensjahres, auf Antrag mit dem 62. Lebensjahr oder aus gesundheitlichen Gründen endet die aktive Dienstzeit in der freiwilligen Feuerwehr.
Gemäß Beschluß der Delegiertenversammlung am 6. Mai 1978 im Dorfgemeinschaftshaus in Erdbach wird im Verband die Seniorenarbeit durch die Bildung einer Alters- und Ehrenabteilung neu organisiert und aufgebaut. Zur Betreuung dieser Abteilung wird ein Betreuer durch die Delegiertenversammlung gewählt.
Mitglied können werden:
1. Wer als aktives Mitglied in der Einsatzabteilung bis zum 60. Lebensjahr Dienst getan hat und aus Altersgründen aus der Einsatzabteilung ausscheidet.
2. Wer 55 Jahre alt ist und aus gesundheitlichen Gründen Frührentner wurde und somit den Dienst in der Einsatzabteilung frühzeitig beenden mußte. Dieses ist durch Vorlage des Rentenbescheides zu belegen. Bis zum Eintritt des Rentenfalles muß eine ununterbrochene Tätigkeit in der Einsatzabteilung nachgewiesen werden. Reine Tätigkeit im Verein wird nicht anerkannt. In ganz geringen Ausnahmefällen kann auch eine frühere Aufnahme vor dem 55. Lebensjahr erfolgen, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dieses muß aber belegt werden.